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Reklamationsanspruch

Rahmenbedingungen für Reklamationsansprüche bei der Lieferung und Anpflanzung von Forstpflanzen durch die Baumschule Kleffmann GmbH

„Anwuchsgarantie“

Wir gewähren dem Kunden eine 80%-ige Anwuchsgarantie. Dazu gelten folgende Bedingungen:

Das Reklamationsende ist der 01. August des Anwuchsjahres.

Unter Anwuchs ist das Ausschlagen der Blätter/Nadeln oder Öffnung der Knospen zu verstehen.

Sollten im Anwuchsjahr frühzeitig Ausfälle von über 20% auftreten, so muss dies der Baumschule innerhalb von 4 Wochen nach Reklamationsende mitgeteilt werden.

Reklamationen können nur gestellt werden, wenn die Rechnung durch den Kunden beglichen wurde und im Original mit Kaufdatum innerhalb der o.g. Frist vorlegt wurde.

Der Baumschule muss eine Ursachenforschung auf der Fläche ermöglicht werden; anderenfalls hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachpflanzung.


Die Garantie ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Bei Wildschäden und/oder Insektenbefall,
  • bei Schäden durch höhere Gewalt wie Sturm, Hagel, Schneedruck, Trockenheit, Frost, Windbruch, insbesondere wenn in den Anwuchsmonaten Mai, Juni und Juli nicht mindestens 60 mm/Monat an Niederschlag in dem Gebiet fallen, wo sich die Produkte befinden oder
  • bei nachweislich falscher Behandlung der Produkte.
  • Bei einer Nachpflanzung sind immer 20% des Ausfalls Waldbesitzeranteil und werden nicht von der Baumschule getragen.

Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch uns heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, sind wir berechtigt, eine Service-Gebühr zu erheben, die sich nach Aufwand, Stundensatz und Fahrtkosten berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit

Ihre

Baumschule Kleffmann GmbH
Mastholter Str. 49
59555 Lippstadt

Lippstadt, im April 2024